Kontrollfahrt - Autodrive Fahrschule. Fahrschule in Winterthur. Herzlich willkommen!

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Kontrollfahrt

 


Umschreiben ausländischer Führerausweis
(Kontrollfahrt)

Sie müssen ihren ausländischen nationalen Führerausweis in einen schweizerischen umtauschen?

Ausländische Führerausweise sind in der Schweiz 1 Jahr ab ihrer Anmeldung in der Schweiz gültig.
Innerhalb dieser Zeit muss der schweizerische Führerausweis beantragt werden.

Wichtig!
Nicht alle ausländischen Führerausweise werden anerkannt.
Inhaber nicht anerkannter Führerausweise müssen eine Kontrollfahrt bestehen.
Dies ist eine vereinfachte Führerprüfung.
Um die Kontrollfahrt zu bestehen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

  • eine einwandfreie Fahrzeugbedienung

  • eine vorausschauende Fahrweise

  • Kennen der Vortritts und Verkehrsregeln

  • Geschwindigkeitsgestaltung

  • ein korrektes Einspuren

  • Fahren nach Wegweisern

  • Befahren von Autostrassen und Autobahnen

  • Beobachtung während der Fahrt


Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden!
Sollte die Kontrollfahrt negativ verlaufen, muss die schweizer Führerprüfung (inkl. aller Kurse, der Theorieprüfung, sowie der praktischen Führerprüfung) absolviert werden!

Weitere Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerausweise sowie
Details zur Kontrollfahrt finden sie auf der Website vom Strassenverkehrsamt unter folgenden Links.




Gut zu wissen!
Die Kontrollfahrt kann auch mit einem Fahrzeug mit Automatengetriebe absolviert werden.
Der erworbene Führerausweis ist danach trotzdem für das Führen von Fahrzeugen
aller Antriebsarten gültig.
Also auch für Fahrzeuge mit Handschaltung!




 
 
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