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Umschreiben ausländischer Führerausweis
(Kontrollfahrt)
Sie müssen ihren ausländischen nationalen Führerausweis in einen schweizerischen umtauschen?
Ausländische Führerausweise sind in der Schweiz 1 Jahr ab ihrer Anmeldung in der Schweiz gültig.
Innerhalb dieser Zeit muss der schweizerische Führerausweis beantragt werden.
Wichtig!
Nicht alle ausländischen Führerausweise werden anerkannt.
Inhaber nicht anerkannter Führerausweise müssen eine Kontrollfahrt bestehen.
Dies ist eine vereinfachte Führerprüfung.
Um die Kontrollfahrt zu bestehen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
eine vorausschauende Fahrweise
Kennen der Vortritts und Verkehrsregeln
Geschwindigkeitsgestaltung
ein korrektes Einspuren
Fahren nach Wegweisern
Befahren von Autostrassen und Autobahnen
Beobachtung während der Fahrt
Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden!
Sollte die Kontrollfahrt negativ verlaufen, muss die schweizer Führerprüfung (inkl. aller Kurse, der Theorieprüfung, sowie der praktischen Führerprüfung) absolviert werden!
Weitere Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerausweise sowie
Details zur Kontrollfahrt finden sie auf der Website vom Strassenverkehrsamt unter folgenden Links.
Gut zu wissen!
Die Kontrollfahrt kann auch mit einem Fahrzeug mit Automatengetriebe absolviert werden.
Der erworbene Führerausweis ist danach trotzdem für das Führen von Fahrzeugen
aller Antriebsarten gültig.
Also auch für Fahrzeuge mit Handschaltung!