Umschreiben ausländischer Führerausweis (Kontrollfahrt)

 
 

Sie müssen ihren ausländischen nationalen Führerausweis in einen schweizerischen umtauschen?
 
Ausländische Führerausweise sind in der Schweiz 1 Jahr ab Anmeldedatum gültig.
Innerhalb dieser Zeit muss der schweizerische Führerausweis beantragt werden.
 
Wichtig:
Nicht alle ausländischen Führerausweise werden anerkannt!
Inhaber nicht anerkannter Führerausweise müssen eine Kontrollfahrt bestehen.
Dies ist eine vereinfachte Führerprüfung.
Um die Kontrollfahrt zu bestehen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
 
eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
eine vorausschauende Fahrweise
ein korrektes Einspuren
Geschwindigkeitsgestaltung
kennen der Vortritts und Verkehrsregeln in der Schweiz
eine ökologische Fahrweise
Fahren nach Wegweisern
Befahren von Autobahnen und Autostrassen
Beobachtung während der Fahrt
 
Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden!
Sollte die Kontrollfahrt negativ verlaufen,
muss die schweizer Führerprüfung (inkl. aller Kurse,
der Theorieprüfung sowie der praktischen Führerprüfung) absolviert werden!
 
Alle weiteren Informationen zur Umschreibung ausländischer
Führerausweise sowie Details zur Kontrollfahrt finden Sie beim
 
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
 
 
Gut zu wissen:
 
Die Kontrollfahrt kann auch mit einem Fahrzeug mit Automatengetriebe
absolviert werden.
Der erworbene Führerausweis ist danach trotzdem für das Führen von
Fahrzeugen aller Antriebsarten gültig. Also auch für Fahrzeuge mit Handschaltung!
 
 
 
 
Autodrive Fahrschule Winterthur
Tel 052 316 19 89 / Mobile 079 436 07 77
alle oblig. Kurse (Nothelfer,VKU,WAP) in Winterthur