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Ausländische Führerscheine sind ein Jahr ab ihrer Anmeldung in der Schweiz gültig.
Innerhalb dieser Zeit muss der schweizerische Führerschein beantragt werden.
Wichtig:
Nicht alle ausländischen Führerscheine werden anerkannt!
Inhaber nicht anerkannter Führerscheine müssen eine Kontrollfahrt bestehen.
Um die Kontrollfahrt zu bestehen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
- eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
- eine vorausschauende Fahrweise
- kennen der Vortritts und Verkehrsregeln
- ein korrektes Einspuren
- Fahren nach Wegweisern
- Befahren von Autostrassen und Autobahnen
Weitere Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine sowie Details zur Kontrollfahrt finden sie auf der Website vom Strassenverkehrsamt unter folgenden Links.
- Gesuch umschreiben ausländischer Führerausweis
- Umschreiben ausländischer Führerausweis
Die Kontrollfahrt kann auch mit einem Fahrzeug mit Automatengetriebe absolviert werden.
Der erworbene Führerausweis ist danach für das Führen von Fahrzeugen aller Antriebsarten gültig.
Also auch für Fahrzeuge mit Handschaltung!