Lernfahrausweis bestellen

Bestellablauf vom Lernfahrausweis


 

 

Das solltest du kennen wenn du deinen Lernfahrausweis bestellst! 

Lernfahrausweis

Lernfahrausweis ab 17 Jahren

 

Ab 1. Januar 2021 tritt die Gesetzesänderung in Kraft, wonach Jugendliche den Lernfahrausweis für Personenwagen schon mit 17 Jahren erwerben können. 

Gleichzeitig gilt, dass Gesuchsteller die ihren Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben haben, diesen seit mindestens einem Jahr besitzen müssen, um zur praktischen Führerprüfung antreten zu dürfen. 

Übergangsbestimmung:

Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1.1.2021 mit 17 Jahren erwerben, auch wenn sie noch nicht 18-jährig sind. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im 2021, dürfen sie die praktische Fahrprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht 12 Monate besitzen. 

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

 

Info: Alle weiteren Infos zum Lernfahrgesuch findest du auf der offiziellen Webseite vom Strassenverkehrsamt. Fahren lernen StvA

Überblick:

1. Nothelferkurs            

2. Formular Lernfahrgesuch         Hier kannst du das "Formular" downloadenscrolle nach unten auf "Lernfahrgesuch einreichen"!

3. Theorieprüfung         

4. Lernfahrausweis     

5. prakt. Ausbildung

6. Verkehrskundekurs  

7. Praktische Prüfung

8. WAB Kuse 1 + 2


Jetzt das ganze im Detail:

1. Nothelferkurs


Der Nothelferkurs ist der erste Schritt zum Führerschein.

Er dauert 10 Lektionen und ist 6 Jahre gültig. Weil man nie zu früh damit anfangen kann:
Der Nothelferkurs kann schon vor dem 16 Lebensjahr absolviert werden.
Wichtig: Spätestens zur Anmeldung an die Theorieprüfung brauchst Du die Bestätigung, dass Du 
den Nothelferkurs besuchst hast. 

Info: Nothelferkurs     

 

2. Formular Lernfahrausweis


Nachdem Du den Nothelferkurs absolviert hast, bestellst Du beim Strassenverkehrsamt, Deiner Wohngemeinde oder direkt hier das Antragsformular für deinen "Lernfahrausweis".

Das Formular musst Du ausfüllen (kannst Du gleich online erledigen und ausdrucken) und dann noch

ein farbiges Passfoto drauf kleben. 

Den Sehtest den Du noch machen musst, kann der Optiker oder Arzt gleich auf dem Formular bestätigen.  

Wenn das Formular vollständig ist, musst Du es beim Strassenverkehrsamt zusammen mit dem

Nothelferausweis einreichen.

Denk daran: Du musst unbedingt einen amtlichen Ausweis mitnehmen.

 

3. Theorieprüfung


Die Theorieprüfung steht an. Idealerweise lernst Du mit einer App auf Deinem Handy.            

Die bestandene Prüfung ist zwei Jahre gültig.

Neu: Ab 1. Januar 2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen neu grundsätzlich unbefristet gültig.

Kleine Info am Rande: Die Theorieprüfung Kat. A, A1 und Kat. B ist die gleiche.

Sie kann für die Kat. A1 schon einen Monat vor dem 16. Geburtstag und die Kat. B einen Monat vor dem 18. Geburtstag

absolviert werden.

Info: Verkehrstheorie

 

4. Lernfahrausweis


Nach bestandener Theorieprüfung wird Dir der Lernfahrausweis automatisch zugeschickt.

Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig ab Ausstelldatum!

 

5. Praktische - Ausbildung


Ab jetzt beginnt es Spass zu machen. Das praktische Fahren kann beginnen.

Bei mir kannst Du auf modernen Fahrzeugen fahren lernen, geschaltet oder Automat.

Privates Fahren ist sinnvoll und erlaubt, wenn die Begleitperson seit mind. 3 Jahren den Führerausweis besitzt und mind. 23 Jahre alt ist.

 

6. Verkehrskunde / VKU


Was Du jetzt noch brauchst ist der Verkehrskundekurs. ( VKU )

Je schneller Du in machst, desto besser. Er dauert 4 Abende à je 2 Lektionen oder 2 Abende à je 4 Lektionen und ist unbeschränkt gültig.

Neu: Ab 1. Januar 2021sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen neu grundsätzlich unbefristet gültig.

Den VKU kannst Du nur machen, wenn Du schon einen Lernfahrausweis hast.

Info: Verkehrskundeunterricht 

 

7. Praktische Prüfung


Sobald Du genügend ausgebildet bist; daher selbständig nach Anweisung eines Verkehrsexperten sicher und verkehrstechnisch richtig Fahren kannst, bist Du prüfungsreif und bereit für die Führerprüfung. (siehe auch "Mindestanforderungen") 

Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt in der Regel durch den Fahrlehrer.

Der Fahrschüler kann sich jedoch auch selber an die praktische Führerprüfung anmelden und diese mit einem privaten Auto absolvieren.

Die dafür nötigen Codes für die Anmeldung findest Du in Deinem Lernfahrausweis.

 

8. WAB - Kurse


Nun bist Du stolze(r) Besitzer(in) eines befristeten Führerscheins.

Damit Dein befristeter Führerschein in einen unbefristeten überführt werden kann musst Du innerhalb des ersten Jahres nach bestandener Führerprüfung den obligatorischen Weiterbildungskurs (WAB) besuchen.

 

Mehr dazu unter folgendem Link. 

 

WAB Kurs