Kontrollfahrt Winterthur

- Das Strassenverkehrsamt unterscheidet neu (ab Januar 2018) zwei Arten der Kontrollfahrt.

- Die eine Kontrollfahrt betrifft Personen die eine in der Schweiz NICHT anerkannte Fahrerlaubnis besitzen und diese in eine schweizerische umtauschen müssen oder aus anderen Gründen eine Kontrollfahrt zu bestehen haben.

- Die andere Kontrollfahrt betrifft Senioren oder die aus medizinischen Gründen angeordnete Kontrollfahrt. 

- Beide Kontrollfahrten dauern gleich lang wie eine praktische Prüfung der gleichen Kategorie. (ca. 45 Min.)

- Bei beiden Kontrollfahrten werden mindestens zwei Manöver geprüft. (unter Manöver versteht man Parkieren, Sichern etc.)

- Das Manöver "Notbremsen" wird in jedem Fall geprüft! 


https://www.autodrive-fahrschule.ch/kontrollfahrt/winterthur

Kontrollfahrt für Personen mit einer in der Schweiz nicht anerkannten Fahrerlaubnis

Ausländische Führerscheine sind ein Jahr ab ihrer Anmeldung in der Schweiz gültig.

Innerhalb dieser Zeit muss der schweizerische Führerschein beantragt werden.

Infoseite betr. ausländischen Führerausweis umtauschen

Infoseite betr. Verkehrsmedizin (Kontrolluntersuchung/Fahreignungsabklärung etc.)

WICHTIG:

Nicht alle ausländischen Führerscheine werden anerkannt!

Inhaber nicht anerkannter Führerscheine müssen eine Kontrollfahrt bestehen.

Um die Kontrollfahrt bestehen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

  • eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • eine vorausschauende Fahrweise
  • Kennen der Vortritts und Verkehrsregeln
  • ein korrektes Einspuren
  • Fahren nach Wegweisern
  • Befahren von Autostrassen und Autobahnen

 

STAATSANGEHÖRIGE AUS FOLGENDEN LÄNDERN MÜSSEN KEINE  KONTROLLFAHRT BESTEHEN. 

Alle EU und EFTA Staaten sowie Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien und USA.

Wurde ihr Führerausweis in einem anderen Staat ausgestellt als den oben aufgeführten wird dringend empfohlen sich ausreichend auf die Kontrollfahrt vorzubereiten.

Die Kontrollfahrt kann nur EINMAL absolviert werden. Wer die Kontrollfahrt nicht beim ersten Versuch besteht,

darf in der Schweiz kein Auto mehr fahren, bis er den Führerausweis im ordentlichen Verfahren erworben hat.

GUT ZU WISSEN!

Die Kontrollfahrt kann auch mit einem Fahrzeug mit Automatengetriebe absolviert werden.

Der erworbene Führerausweis ist danach für das Führen von Fahrzeugen aller Antriebsarten gültig.

Also auch für Fahrzeuge mit Handschaltung!

Die Autodrive Fahrschule bereitet Sie in Winterthur gerne auf die Kontrollfahrt vor.